Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Numa Group SE und ihrer Tochtergesellschaften

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die vorübergehende Anmietung von Zimmern (jeweils eine „Einheit“) zur Unterbringung, die zwischen der Numa Group SE oder ihren jeweiligen inländischen Tochtergesellschaften (Numa Deutschland GmbH, COSI Hamburg Süd GmbH, COSI Köln Nord GmbH, COSI Köln West GmbH, Numa Österreich GmbH, Numa Belgium Central SRL, Numa Belgium North SRL, YAYS Frankrijklei BV, Numa Schweiz GmbH, numa Prague s.r.o., Numa Danmark ApS, numa stays España S.L., NUMA France S.A.S., YAYS Issy S.A.R.L., Numa Italia S.r.l., Numa Nederland B.V., Numa Nederland Operations B.V., Numa Norge AS, Numa Portugal unipessoal Lda, numa Lisbon South unipessoal Lda, LSA BY NUMA LDA, FREEDOM-SERVICED APARTMENTS S.A., numa stays UK Ltd. und Native Places Ltd.) („Numa“ oder der „Anbieter“) und einem Kunden („Gast“) (zusammen die „Parteien“) geschlossen werden, sowie für alle weiteren von Numa erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen (der „Beherbergungsvertrag“), sofern die Parteien nicht individuell etwas anderes vereinbart haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, Numa hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1 Vertragsabschluss

  1. Vertragsparteien sind Numa und der Gast. Mit der Vornahme einer Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Ist die gewünschte Unterkunft verfügbar, erhält der Gast von Numa eine Buchungsbestätigung. Mit der Annahme der Buchung durch Numa kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Es steht Numa frei, die jeweilige Buchung in Textform zu bestätigen. Numa kann den Abschluss eines Beherbergungsvertrags nach eigenem Ermessen ablehnen.
  2. Nimmt ein Dritter eine Buchung für den Gast vor, haftet dieser Dritte gegenüber Numa gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern Numa eine entsprechende Erklärung des Dritten erhalten hat. In diesem Fall fällt auch der Dritte in den Geltungsbereich dieser AGB.
  3. Das Mindestalter für eine Buchung beträgt 18 Jahre. Minderjährige dürfen ohne einen erwachsenen Vormund nicht in einer Unterkunft übernachten.

2 Reservierungen

  1. Mit der Übermittlung einer Buchungsanfrage und deren Annahme durch Numa erwirbt der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunftseinheit, es sei denn, dies wurde im Beherbergungsvertrag ausdrücklich in Textform vereinbart.
  2. Angebote von Numa über verfügbare Unterkünfte sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Erbringung der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Unterkunft. Numa behält sich das Recht vor, branchenübliche Einschränkungen, einschließlich Mindestaufenthalten, Buchungsgarantien und Anzahlungen für bestimmte Buchungstermine, vorzusehen.

3 Stornierungsbedingungen

  1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, sobald die Zahlung des Gastes bei Numa eingegangen ist. Eine garantierte Reservierung kann vom Gast gemäß den von Numa mitgeteilten Stornierungsbedingungen und unter Angabe der Reservierungsnummer kostenlos storniert werden, es sei denn, der Gast hat eine Buchung ohne Stornierungsmöglichkeit gewählt. In diesem Fall bedeutet eine Stornierung, dass die Unterkunft nicht mehr für den Gast reserviert ist und der Gast eine etwaige Rückerstattung gemäß den geltenden Buchungsbedingungen erhält. Storniert der Gast die Reservierung nicht bis zu dem mit Numa vereinbarten und in der Buchung angegebenen Datum, entfällt vorbehaltlich der geltenden Buchungsbedingungen jeder Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
  2. Nach Ablauf der geltenden Stornierungsfristen begründet eine Stornierung durch den Gast keine Rückzahlungsverpflichtung seitens Numa. Numa behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
  3. Numa behält zudem den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, falls der Gast nicht erscheint oder früher als vereinbart abreist. Bei Nichterscheinen im Fall einer für mehrere Nächte garantierten Buchung kann Numa die Unterkunft auch für alle folgenden Nächte
    , einschließlich ab der zweiten Nacht, freigeben.
  4. Ein Gast, der bereits eingecheckt hat, verliert mit dem Zeitpunkt des Check-ins jedes Recht auf kostenlose Stornierung. Sobald der Check-in abgeschlossen ist, entfällt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen im Fall einer späteren Stornierung durch den Gast jeder Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
  5. Sofern zwischen Numa und dem Gast im Beherbergungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist bei einer Buchung von fünf oder mehr Unterkünften („Gruppenbuchung“) eine Stornierung durch den Gast bis zu acht Wochen vor Anreise möglich. Storniert der Gast bis zu vier Wochen vor Anreise, ist Numa berechtigt, 50 % aller gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Storniert der Gast später als vier Wochen vor Anreise, ist Numa berechtigt, 100 % aller gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen.
  6. Bei Buchungen, die nicht über die eigene Website von Numa, sondern über einen Drittanbieter getätigt wurden, richtet sich die Stornierung durch den Gast ausschließlich nach den zwischen dem Gast und diesem Drittanbieter vereinbarten Bedingungen. Eine im Fall einer Stornierung fällige Rückerstattung erfolgt durch den Drittanbieter und nicht durch Numa.
  7. Bei flexiblen Buchungen, die über die direkten Kanäle von Numa, einschließlich der Website, der App oder anderer Direktbuchungskanäle von Numa, vorgenommen wurden, kann der Gast, sofern dies im Stornierungsprozess angeboten wird, entweder eine Rückerstattung gemäß den geltenden Buchungsbedingungen oder einen Gutschein in der im Stornierungsprozess angegebenen Höhe wählen. Diese Option gilt nur, wenn sie von Numa für die betreffende Buchung ausdrücklich angeboten wird. Die Wahl eines Gutschriftsgutscheins ist endgültig und kann nachträglich nicht gegen Bargeld eingetauscht oder in eine Rückerstattung umgewandelt werden, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.

4 Preise für Übernachtungen und sonstige Preise

  1. Es gelten die von Numa zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttopreise und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Lokale Steuern, die der Gast nach geltendem Recht zu entrichten hat, wie z. B. Kurtaxe oder Tourismusabgabe, sind nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Ändern sich gesetzliche Steuer-, lokale Steuer-, Gebühren- oder Abgabensätze oder treten neue Steuern, Gebühren oder Abgaben in Kraft, die den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren, behält sich Numa das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und der Preisanpassung vier Monate überschreitet.
  3. Numa kann seine Zustimmung zu einer vom Gast beantragten nachträglichen Reduzierung der Anzahl der gebuchten Einheiten, des Umfangs der von Numa erbrachten Leistungen oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass der Tagespreis aufgrund der kürzeren Mietdauer oder des geringeren Mietvolumens für die einzelnen Einheiten und/oder für die übrigen von Numa erbrachten Leistungen erhöht wird.

5 Zahlungsbedingungen

  1. Der volle Preis der gebuchten Beherbergungsleistung ist vom Gast im Voraus zu zahlen. Ist der Gast nicht mit der Person identisch, die die Buchung vornimmt, gilt dieser Abschnitt 5 auch für die Person, die die Buchung vornimmt.
  2. Der Gast kann gegenüber Ansprüchen von Numa nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Gültige Zahlungsmittel sind Mastercard, Visa, American Express, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Klarna, iDEAL und Giropay. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
  4. Bei Zahlungen in Fremdwährungen gilt als Stichtag der Tag, an dem die Zahlung bei Numa eingeht. Im Fall einer Rückerstattung durch Numa
    gilt derselbe Stichtag. Wechselkursschwankungen, die zu einem geringeren Fremdwährungswert am Tag der Rückerstattung führen, gehen zulasten des Gastes. Wechselkursschwankungen, die zu einem höheren Fremdwährungswert am Tag der Rückerstattung führen, kommen dem Gast zugute.
  5. Für nachträglich anfallende Gebühren aufgrund in Anspruch genommener Zusatzleistungen oder Verstöße gegen diese AGB, insbesondere Pauschalentschädigungen, Sonderreinigungsgebühren, Schadensersatz oder vertragliche Ansprüche, behält sich Numa das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Von Numa ausgestellte Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  7. Numa ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Numa berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz oder bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Numa behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

6 Nutzung der gebuchten Einheiten

  1. Eine reservierte Einheit steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag um 11:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung am Anreise- oder auf eine längere Bereitstellung am Abreisetag.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind am vereinbarten Abreisetag alle Schlüssel und gegebenenfalls bereitgestellten Codekarten an Numa oder einen vom Beherbergungsanbieter benannten Dritten zu übergeben oder, sofern vereinbart, in der Unterkunft zu hinterlassen. Bei Verlust oder Nichtrückgabe eines Schlüssels oder einer Codekarte bei der Abreise kann Numa eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40,00 EUR berechnen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Numa bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere die Kosten für den Austausch des betroffenen Schließsystems, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, sowie zusätzliche Reinigungskosten und etwaige Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft nicht vermietbar ist.
  3. Auf Anfrage und vorbehaltlich der Verfügbarkeit kann mit Numa im Voraus eine spätere Abreise („Late Check-out“) vereinbart werden. Stimmt Numa einem Late Check-out zu, ist Numa berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Unterkunft 10,00 EUR pro angefangener Stunde zu berechnen. Bei Abreisen nach 14:00 Uhr wird der volle aktuelle Tagespreis für die Unterkunft, wie auf der Website von Numa angegeben, berechnet. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht.
  4. Stellt ein Gast die Einheit nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung, kann Numa für die vertragsüberschreitende Nutzung der Einheit bis 14.00 Uhr 50 % des vollen aktuellen Tagespreises (gemäß Website von Numa), danach 100 % in Rechnung stellen. Der Gast kann nachweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Numa bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
  5. Auf Anfrage und vorbehaltlich der Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise („Early Check-in“) im Voraus mit Numa vereinbart werden. Stimmt Numa einem Early Check-in zu, ist Numa berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Unterkunft 10,00 EUR pro angefangener Stunde zu berechnen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-in besteht nicht.

7 Weiterverkauf und unbefugte gewerbliche Nutzung

  1. Der Weiterverkauf, die Vermietung und/oder die Weitervermittlung gebuchter Einheiten sind untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Einheiten und/oder Einheitenkontingenten an Dritte zu Preisen, die über den tatsächlichen Einheitenpreisen liegen, nicht gestattet. Die Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen Numa ist ebenfalls nicht gestattet. In solchen Fällen ist Numa berechtigt, die Buchung zu stornieren. Dies gilt insbesondere, wenn der Gast gegenüber dem Dritten im Zusammenhang mit der Abtretung oder dem Verkauf unwahre Angaben zur Art der Buchung oder zur Zahlung gemacht hat. In den aufgeführten Fällen steht dem Gast vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge zu.
  2. Die Untervermietung der gemieteten Einheit, deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung sowie die Nutzung von Bereichen außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten für Werbemaßnahmen, Vorstellungsgespräche, Verkaufsaktivitäten oder ähnliche Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Numa in Textform. Bei Buchungen in Bezug auf deutsche Objekte findet § 540 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) keine Anwendung, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
  3. Jede Nutzung der Unterkunft zu anderen Zwecken als der Beherbergung, insbesondere jede von Numa nicht ausdrücklich genehmigte gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist untersagt und stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. Im Fall eines Verstoßes kann Numa den Check-in verweigern, den Zutritt verweigern, den Gast aus der Unterkunft verweisen und den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Gast trägt alle daraus resultierenden Kosten und Schäden, einschließlich Reinigung, Reparatur, Entsorgung, Wiederherstellung, Sicherheitskosten und etwaiger Einnahmeausfälle, falls die Unterkunft nicht weitervermietet werden kann.

8 Haftung von Numa

  1. Numa haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Numa zu vertreten hat. Numa haftet zudem für sonstige Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Numa verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Numa nur für Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind, und nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wurde, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Jede Pflichtverletzung von Numa gilt als Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Numa sind ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
  2. Treten Störungen oder Mängel bei den Leistungen von Numa auf, wird Numa sich bemühen, diese nach Kenntniserlangung oder nach unverzüglicher Beanstandung durch den Gast zu beheben. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, Numa rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Für vom Gast in die Unterkunft eingebrachte Gegenstände haftet Numa nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch gegenüber Numa erlischt, wenn der Gast Numa den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung der eingebrachten Sache nicht unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis anzeigt. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhalts hat. Bringt der Gast Geld, Wertpapiere oder Wertsachen im Wert von mehr als 800,00 EUR in die Unterkunft mit, ist die Haftung von Numa auf diesen Betrag begrenzt. Bringt der Gast sonstige Gegenstände im Wert von mehr als 3.500,00 EUR mit, ist die Haftung von Numa auf das Hundertfache des Preises der gebuchten Unterkunft für einen Tag begrenzt, jedoch nicht auf mehr als 3.500,00 EUR. Etwaige die Haftungsgrenzen übersteigende Schäden hat der Gast selbst zu tragen. Hat der Gast das Geld, Wertpapier, die Kostbarkeit oder die sonstige Sache nicht im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt, kann Numa insoweit nicht in Anspruch genommen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Wird dem Gast ein Parkplatz zur Verfügung gestellt, auch gegen Entgelt, so begründet dies keinen Verwahrungsvertrag. Numa ist nicht verpflichtet, den Parkplatz zu überwachen. Bei Verlust oder Beschädigung von auf dem Grundstück geparkten oder manövrierten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern sowie deren Inhalt haftet Numa nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Der Gast hat Schäden unverzüglich, in jedem Fall jedoch vor Verlassen der Parkanlage, zu melden. Numa haftet nicht für Schäden, für die andere Gäste oder Dritte allein verantwortlich sind.
  6. Alle Ansprüche gegen Numa verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des vermögensunabhängigen Schadens oder sonstige Ansprüche, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Numa oder auf einer Verletzung einer Kardinalpflicht beruhen.
  7. Numa übernimmt keine Haftung für Fundsachen, außer in Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Numa. Fundsachen werden nur auf Anfrage, gegen Zahlung der Kosten und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR zurückgegeben. Der Beherbergungsbetrieb bewahrt Fundsachen für einen Zeitraum von sechs Monaten auf.
  8. Vom Gast zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Gastes weitergeleitet. Numa bewahrt solche Gegenstände bis zu sechs Monate auf und kann eine angemessene Gebühr erheben, die sich nach dem für die Aufbewahrung erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Gegenstände von erkennbarem Wert dem örtlichen Fundbüro übergeben.
  9. Für Buchungen in deutschen Unterkünften finden die §§ 536 und 536a BGB keine Anwendung. Numa haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung oder anderen Gegenständen, die der Kunde und seine Begleitpersonen mitgebracht haben, es sei denn, eine Haftung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  10. Numa übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die in Gepäckschränken, Waschmaschinen oder anderen öffentlich zugänglichen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen aufbewahrt, hinterlegt oder zurückgelassen wurden, es sei denn, eine Haftung ist gesetzlich vorgeschrieben.

9 Kundendaten und digitaler Check-in

  1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erfasst Numa die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Gastes. Zur Überprüfung der Identität des Gastes und zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes ist Numa berechtigt, Angaben aus einem gültigen Ausweisdokument anzufordern (bei inländischen Gästen Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Gästen Reisepass). Werden zwei oder mehr Gäste in einer
    Unterkunft untergebracht, gilt dies für jeden Gast einzeln.
  2. Kann die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder gefälschter Dokumente oder vorsätzlicher Manipulationen beim digitalen Check-in nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist Numa berechtigt, die Buchung zu stornieren und dem Gast den Zutritt zur Unterkunft zu verweigern.
  3. Nicht registrierte Besucher oder Gäste sind in den Unterkünften nicht gestattet. Nur der oder die in der Reservierung genannten Gäste dürfen die Unterkunft während des Buchungszeitraums betreten. Wird ein zusätzlicher Gast hinzugefügt oder werden Besucher empfangen, kann Numa eine zusätzliche Gästegebühr in Abhängigkeit vom Tagespreis erheben. Numa behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, den Gast aus der Unterkunft zu verweisen oder den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn der Gast Besucher nicht anmeldet oder die anfallende Zusatzgebühr nicht entrichtet.

10 Kündigung des Beherbergungsvertrags

  1. Numa ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Numa liegen, die Erfüllung des Beherbergungsvertrags unmöglich machen; (ii) Unterkünfte schuldhaft unter Verwendung irreführender oder falscher Angaben oder durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wozu insbesondere die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts gehören können; (iii) Numa berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die Nutzung der Dienstleistung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Numa oder ihrer Standorte in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Einfluss- oder Organisationsbereich von Numa zuzurechnen ist; (iv) der Zweck oder Grund des Aufenthalts rechtswidrig ist;
    (v) ein verbotener Weiterverkauf, eine verbotene Vermietung und/oder eine verbotene Weitervermittlung stattfindet; oder (vi) der Gast anderweitig gegen diese AGB verstößt. Ein wichtiger Grund liegt ferner insbesondere in Fällen schwerwiegenden vertragswidrigen Verhaltens oder vertragswidriger Nutzung vor, einschließlich Prostitution oder anderer kommerzieller sexueller Dienstleistungen auf dem Grundstück oder in der Einheit; Drogenmissbrauch, einschließlich des Gebrauchs, der Lagerung, der Herstellung, des Verkaufs, der Verteilung oder der Entsorgung illegaler Drogen, Betäubungsmittel, drogenbezogener Utensilien, Lachgas- oder „Lachgas“-Kartuschen oder ähnlicher Substanzen oder Abfälle; aggressiven, beleidigenden, bedrohlichen, diskriminierenden oder gewalttätigen Verhaltens gegenüber Mitarbeitern, Auftragnehmern, anderen Gästen, Nachbarn oder anderen mit der Immobilie in Verbindung stehenden Dritten; sowie Sachschäden, außergewöhnlicher Verschmutzungen, biologischer Gefahren oder zusätzlicher Zimmerreinigung, die über den normalen Gebrauch hinausgehen.
  3. Darüber hinaus ist Numa berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos vom Beherbergungsvertrag zurücktreten kann.
  4. Numa hat den Gast unverzüglich über die Ausübung eines Rücktritts- oder Kündigungsrechts zu informieren.
  5. Kündigt Numa den Vertrag aufgrund eines Umstands, den der Gast zu vertreten hat, oder aus wichtigem Grund im Sinne dieser AGB, ist Numa zudem berechtigt,
    zukünftige Buchungen des Gastes, einschließlich bereits von Numa bestätigter Buchungen, abzulehnen oder zurückzuweisen.
  6. Im Fall einer berechtigten ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch Numa hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Numa. Numa bleibt berechtigt, den Check-in zu verweigern, den Zugang zur Unterkunft oder zur Einheit zu verweigern, den Gast aus der Unterkunft zu verweisen und alle daraus resultierenden Kosten und Schäden geltend zu machen, einschließlich Reinigung, Reparatur, Entsorgung, Wiederherstellung, Sicherheitskosten und entgangener Einnahmen, falls die Einheit nicht weitervermietet werden kann.

11 Gutscheine

  1. Ein bei Numa erworbener Gutschein kann nur für Numa-Dienstleistungen eingelöst werden. Ein nach Einlösung des Gutscheins verbleibendes Guthaben bleibt für zukünftige Buchungen verfügbar. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sind nicht weiterverkäuflich oder übertragbar und können nicht gegen Bargeld eingelöst werden, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt. Der Käufer des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten verantwortlich, insbesondere der E-Mail-Adresse, an die der Gutschein und die Rechnung gesendet werden sollen.
  2. Widerrufsrecht: Erklärungen bezüglich Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax oder E-Mail) oder, falls der Gutschein vor Ablauf der Frist bereitgestellt wurde, durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins durch den Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist an die Numa Group SE, Stichwort: Gutschein, per E-Mail an booking@numastays.com zu richten.

12 Rauchverbot und verbotene Substanzen

  1. Die Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen ist in den Gemeinschaftsbereichen, in den Gästeunterkünften sowie auf Balkonen und Terrassen verboten. Das Rauchverbot von Numa gilt für alle Produktkategorien und umfasst daher neben Zigaretten und Joints auch Zigarren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, Kräuterzigaretten, IQOS-Geräte, Vaporizer und ähnliche Geräte.
    Der Konsum, die Aufbewahrung, die Herstellung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Entsorgung von illegalen Drogen, Betäubungsmitteln, Drogenutensilien, Lachgas- oder „Lachgas“-Kartuschen sowie ähnlichen Substanzen oder Abfällen sind ebenfalls verboten und stellen eine vertragswidrige Nutzung dar.
  2. Jeder Verstoß gegen das Rauchverbot oder die Regelung zu verbotenen Substanzen stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. Numa kann eine angemessene Pauschalentschädigung oder eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR berechnen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden und höhere Kosten geltend zu machen, insbesondere für zusätzliche Reinigung, Entsorgung, Wiederherstellung, Feuerwehreinsätze, Reparaturen, Sicherheitsmaßnahmen und etwaige Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft nicht vermietet werden kann. Es ist ebenfalls verboten, in der Unterkunft oder auf dem Grundstück Marihuana-Pflanzen oder vergleichbare verbotene Substanzen anzubauen. Jeder Verstoß stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und berechtigt Numa zu den in diesen AGB dargelegten Rechtsbehelfen, einschließlich der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und der Geltendmachung aller daraus resultierenden Kosten und Schäden.

13 Feuermelder und technische Sicherheitseinrichtungen

  1. Im Gebäude sind vernetzte Rauchmelder installiert, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden sind (die „Brandmeldeanlage“). Der Gast haftet in vollem Umfang für jede vorsätzliche oder fahrlässige Auslösung der Brandmeldeanlage, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen das Rauchverbot oder durch übermäßige Rauchentwicklung beim Kochen bei ausgeschalteter Dunstabzugshaube und geschlossenen Fenstern, mindestens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, wie z. B. der Kosten für den Einsatz der Feuerwehr.
  2. Jede Manipulation an der Brandmeldeanlage, an Rauchmeldern oder anderen technischen Sicherheitseinrichtungen ist strengstens untersagt und stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. Numa kann zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Kosten eine angemessene Pauschalentschädigung in Rechnung stellen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

14 Ruhezeiten, Feiern und Verhalten auf dem Grundstück

  1. Lärm in der gebuchten Einheit, in gemeinschaftlich genutzten Bereichen und auf dem umliegenden Gelände ist zu vermeiden. Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten.
  2. Lautstarke Veranstaltungen mit mehreren Personen („Partys“) sind in den Unterkünften nicht gestattet. Prostitution und andere kommerzielle sexuelle Dienstleistungen auf dem Grundstück oder in der Unterkunft sowie aggressives, beleidigendes, bedrohliches, diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Auftragnehmern, anderen Gästen, Nachbarn oder anderen mit dem Grundstück in Verbindung stehenden Dritten sind ausdrücklich untersagt und stellen einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar.
  3. Jeder Verstoß gegen die Ruhezeiten, das Partyverbot oder die Verhaltensregeln stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. Numa kann eine angemessene Pauschalentschädigung in Höhe von 250,00 EUR berechnen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa bleibt berechtigt, höhere tatsächliche Schäden und Kosten geltend zu machen, einschließlich zusätzlicher Reinigungskosten, Sicherheitskosten, Reparaturkosten und etwaiger Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft nicht vermietet werden kann. Numa kann zudem den Check-in verweigern, den Zutritt verweigern, den Gast aus der Unterkunft verweisen und den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

15 Schäden, außergewöhnliche Verschmutzung und Diebstahl

  1. Der Gast hat die Unterkunft pfleglich zu behandeln und insbesondere Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen zu vermeiden. Unter außergewöhnlicher Verschmutzung ist jeder Zustand zu verstehen, der über den normalen Gebrauch oder die übliche Abnutzung hinausgeht, einschließlich zusätzlicher Reinigungsanforderungen, Entsorgungsaufwände, drogenbezogener Rückstände, unsachgemäß entsorgter Lachgas- oder „Lachgas“-Kartuschen, Körperflüssigkeiten, übermäßigen Abfalls, biologischer Gefahren und ähnlicher Zustände. Tritt eine solche außergewöhnliche Verschmutzung während des Aufenthalts des Gastes auf oder bleibt sie nach der Abreise bestehen, kann Numa je nach Zustand der Unterkunft eine angemessene Sonderreinigungsgebühr von mindestens 50,00 EUR berechnen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden sowie etwaige Einnahmeausfälle geltend zu machen, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft nicht vermietet werden kann.
  2. Treten Schäden auf, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, oder liegt ein Diebstahl vor, ist Numa berechtigt, dem Gast den Schaden sowie alle gesondert anfallenden Kosten für dessen Behebung in Rechnung zu stellen, einschließlich Reparatur, Ersatz, Entsorgung, Wiederherstellung, Sicherheitsmaßnahmen und etwaiger Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft nicht vermietet werden kann. Gleiches gilt bei Schäden, die durch auch nur leichte Fahrlässigkeit des Gastes verursacht wurden, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Gleiches gilt für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die sich auf Veranlassung des Gastes oder mit dessen Wissen auf dem Gelände von Numa aufhalten.
  4. Die vorsätzliche Beschädigung von Inventar, Möbeln oder der Unterkunft selbst sowie das Entfernen von Inventar oder Möbeln oder jede Beeinträchtigung technischer Einrichtungen, insbesondere von Rauchmeldern, stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. In solchen Fällen kann Numa eine angemessene Pauschalentschädigung in Höhe von 150,00 EUR pro Fall berechnen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden, einschließlich etwaiger Einnahmeausfälle aufgrund der Nichtvermietbarkeit der Unterkunft, geltend zu machen.

16 Haustiere

  1. Das Mitbringen von Haustieren in die Unterkunft ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, Numa hat zuvor eine Genehmigung erteilt. Dies wird im Beherbergungsvertrag entsprechend geregelt. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Ausnahme. Gestattet Numa dem Gast das Mitbringen eines Haustieres, muss das Haustier unter ständiger Aufsicht des Gastes stehen, frei von Krankheiten sein und darf keine Gefahr für andere Gäste oder das Hotelpersonal darstellen. Blindenhunde, Hörhunde und vergleichbare Assistenzhunde sind gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises stets kostenlos gestattet.
  2. Bringt der Gast ein Haustier ohne Erlaubnis in eine Unterkunftseinheit mit, kann Numa eine angemessene Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR erheben, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden aufgrund erhöhter Reinigungskosten und etwaiger Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Unterkunftseinheit nicht vermietet werden kann, geltend zu machen.

17 Instandhaltung und Zugang

  1. Der Gast ist verpflichtet, die bereitgestellte Unterkunft, die Einrichtung sowie die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Ausstattungen pfleglich zu behandeln und für eine angemessene Belüftung und Beheizung zu sorgen.
  2. Der Gast verpflichtet sich ferner, die Ausstattung bei Bezug der Unterkunft auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Beherbergungsanbieter zu melden.
  3. Der Gast haftet für alle Schäden an der gemieteten Unterkunft, der Einrichtung sowie den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Ausstattungen, die vom Gast oder dessen Besuchern durch vertragswidrige Nutzung schuldhaft verursacht wurden und nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Der Gast hat Numa unverzüglich über Schäden an der gemieteten Unterkunft zu informieren.
  4. Die gemietete Einheit wird wöchentlich von Numa gereinigt. Nach vorheriger Ankündigung durch Numa hat der Gast dem von Numa zu diesem Zweck beauftragten Dienstleister Zutritt zur Einheit zu gewähren. Verweigert der Gast nach einer solchen Ankündigung die vorgeschriebene wöchentliche Reinigung oder behindert er diese anderweitig, kann Numa für jede Verweigerung oder Behinderung eine angemessene Gebühr in Höhe von 150,00 EUR erheben, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, einschließlich erhöhter Reinigungskosten und etwaiger Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit nicht vermietet werden kann.
  5. Die Videoüberwachung von durch Numa beauftragten Dienstleistern durch den Gast ist untersagt. Jeder Verstoß gilt zugleich als Behinderung des Zugangs zur Unterkunft für den beauftragten Dienstleister. In diesem Fall kann Numa eine angemessene Gebühr in Höhe von 150,00 EUR erheben, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. Kosten entstanden sind. Numa behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, einschließlich etwaiger Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft nicht vermietet werden kann.
  6. Gäste, die die von Numa bereitgestellte Unterkunft aufgrund eines längeren Aufenthalts offiziell beim Einwohnermeldeamt als ihren Wohnsitz anmelden, sind verpflichtet, sich bei der Abreise wieder beim Einwohnermeldeamt abzumelden. Eine Verletzung dieser Verpflichtung und daraus resultierender Mehraufwand für Numa aufgrund behördlicher Rückfragen gelten als Betriebsstörung und können eine angemessene Gebühr in Höhe von 150,00 EUR nach sich ziehen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. Kosten entstanden sind. Numa behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
  7. In unregelmäßigen Abständen muss Numa routinemäßige Wartungsarbeiten an den Sachanlagen und den Einheiten durchführen, um sicherzustellen, dass diese in gutem Zustand bleiben und weiterhin optimal und sicher funktionieren. Dies gilt für alle Sachanlagen der Unterkunft, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen der elektrischen Anlagen, der Sanitäranlagen, der Heiz- und Kühlsysteme, der Aufzüge und anderer Einrichtungen in der Einheit. Nach Benachrichtigung muss der Gast dem von Numa zu diesem Zweck beauftragten Dienstleister oder Wartungsteam Zugang zur Einheit gewähren. Wartungsarbeiten werden regelmäßig geplant, wobei ihre Häufigkeit von der Art der Anlage und ihrer Nutzung abhängt und den Empfehlungen des Herstellers sowie den bewährten Verfahren der Branche entspricht. Verweigert der Gast die Durchführung von Wartungsarbeiten, die in bestimmten Abständen erforderlich sind, kann Numa eine angemessene Gebühr in Höhe von 150,00 EUR erheben, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Verlust bzw. geringere Kosten entstanden sind. Numa behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, einschließlich erhöhter Wartungskosten und etwaiger Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit nicht vermietet werden kann.

18 Gruppenbuchungen / Kontingentverträge / Veranstaltungszeiten

  1. Für Gruppenbuchungen von mehr als fünf Einheiten und Rahmenverträge gelten gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, wie sie in den jeweiligen Verträgen festgelegt sind.
  2. Für Buchungen während Veranstaltungs- und Messezeiten gelten abweichende Stornierungsfristen. Diese werden im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung angezeigt.

19 Internetnutzung

  1. Numa stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, von Wartungsmaßnahmen oder ähnlichen Umständen, können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Der Gast darf die Internetverbindung nicht missbräuchlich nutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Herunterladen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Tauschbörsen, Nutzung illegaler Streaming-Dienste oder das Posten, Abrufen oder Übertragen strafrechtlich relevanter Inhalte (bei Buchungen in Deutschland insbesondere gemäß §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast hat bei der Nutzung der Internetverbindung die Urheberrechte, Patentrechte, Namensrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast hat Numa auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, Schäden und angemessenen Rechtsverteidigungskosten freizustellen, die durch die rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Internetverbindung durch den Gast oder durch Dritte mit Wissen des Gastes entstehen. Diese Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten, Namensrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten und Verstößen gegen das Datenschutzrecht.
  3. Es ist dem Gast untersagt, Zugangsdaten für die Internetverbindung an Dritte weiterzugeben. Im Fall eines Verstoßes haftet der Gast für alle Schäden, die Numa durch eine solche Weitergabe entstehen.
  4. Darüber hinaus behält sich Numa das Recht vor, die Internetverbindung des Gastes im Fall von Rechtsverstößen zu sperren.

20 Mitgliedschaft

Numa bietet Mitgliedervorteile an. Weitere Informationen sowie die geltenden Teilnahmebedingungen finden Sie unter:

https://pages.numastays.com/member-terms

21 Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von Numa sind zu finden unter https://www.numastays.com/de/privacy.

22 Schlussbestimmungen

  1. Die Ausstattung der Unterkunft und die vor Ort angebotenen Dienstleistungen entsprechen den Standards von Numa und können von den länderspezifischen Kriterien der jeweiligen Sterne-Kategorie abweichen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrags, der Annahme der Buchung oder dieser AGB bedürfen der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  3. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Beherbergers.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Handelsgeschäfte ist Berlin. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Berlin.
  5. Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Normen ist ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Der Beherbergungsanbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
We do the room.You do the city.
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