Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments bzw. Zimmern ("Einheit") zur Beherbergung, die zwischen der numa group GmbH bzw. ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (COSI Berlin Betriebsgesellschaft mbH, COSI Berlin Hackescher Markt GmbH, COSI Berlin Friedrichshain GmbH, COSI Berlin Friedrichshain Betriebsgesellschaft mbH, COSI München Giesing GmbH, COSI Betriebsgesellschaft mbH, numa technology GmbH, COSI Berlin Mitte GmbH, COSI Berlin Boxhagener Platz GmbH, COSI Munich Obersendling GmbH, COSI Berlin Nord GmbH, COSI Berlin West GmbH, COSI Hamburg Mitte GmbH, COSI Hamburg Nord GmbH, COSI Hamburg Ost GmbH, COSI Hamburg Süd GmbH, COSI Hamburg West GmbH, COSI Köln Mitte GmbH, COSI Köln Nord GmbH, COSI Köln Ost GmbH, COSI Köln Süd GmbH, COSI Köln West GmbH, numa Netherlands B.V., numa stays UK Ltd, numa Oxford Ltd, COSI AUT-W Stiegergasse 3 GmbH, COSI AUT-W Gumpendorfer Straße 60 GmbH, COSI AUT-W Obere Donaustraße 19 GmbH, COSI AUT-W Mariahilfer Gürtel 33 GmbH, NUMA AUT-W Betriebsgesellschaft mbH, ARJONA Corporate Services S.L., COSI Madrid Las Cortes S.L.U., Retro Barcelona S.L., COSI Madrid Center S.L.U., COSI Barcelona North S.L.U., COSI Barcelona South S.L.U., Friendly Rentals S.L., numa Prague s.r.o., NUMA PARIS NORD S.A.S., NUMA PARIS SUD S.A.S., Numa Belgium Central SRL, Numa Belgium North SRL, COSI Roma North S.r.l. ,COSI Roma South S.r.l., NUMA Roma East S.r.l., NUMA Roma West S.r.l., numa Lisbon North unipessoal Lda, numa Lisbon South unipessoal Lda, numa Zurich GmbH, numa Oslo AS) ("numa") und einem Kunden ("Gast") (zusammen "Parteien“) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von numa ("Beherbergungsvertrag"), sofern die Parteien keine individuelle Vereinbarung getroffen haben.
Eventuell vorliegende AGB des Gastes werden nicht anerkannt und finden lediglich in den Fällen Anwendung, in denen dies vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen. Ist der Gast nicht deckungsgleich mit der Person, die die Buchung durchführt, so gelten die Regeln in dem Abschnitt 5 dieser Bedingungen auch für die die Buchung durchführende Person.
Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
Gültige Zahlungsmittel sind Mastercard, Visa card, American Express, Paypal, Apple Pay, Google Pay, Klarna. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Der Referenztag für Zahlungen in Fremdwährungen ist der Tag des Zahlungseingangs bei numa. Im Falle einer Erstattung durch numa wird ebenfalls dieser Referenztag zugrunde gelegt. Wechselkursschwankungen, bei denen die Fremdwährung am Tag der Erstattung weniger wert ist, gehen zu Lasten des Gastes. Wechselkursschwankungen, bei denen die Fremdwährung am Tag der Erstattung mehr wert ist, gehen zu Gunsten des Gastes.
Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere entstandene Vertragsstrafen, behält numa sich das Recht vor, das hinterlegte Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.
Rechnungen von numa ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
numa ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist numa berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. numa bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten
1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Einheit die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
3. Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Einheit, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der überlassenen Einheit entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich numa anzuzeigen.
4. Die Einheit wird von numa regelmäßig gereinigt. Der Gast ist dazu verpflichtet, dem von numa hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zur Einheit zu gewähren. Wird die in bestimmten Zeitabständen obligatorische Reinigung von dem Gast verweigert, so hat der Gast eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 an numa zu entrichten. Eine Ablehnung besteht insbesondere dann, wenn trotz Absprache mit dem Gast der Zugang zu der Einheit für den beauftragten Dienstleister behindert oder verweigert wird. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Eine Videoüberwachung der von numa beauftragten Dienstleiter durch den Gast ist ausdrücklich verboten. Eine Zuwiderhandlung dagegen wird zusätzlich als Behinderung des Zugangs der Einheit für den beauftragten Dienstleister angesehen und hat somit eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 als Konsequenz. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Gäste, die sich aufgrund eines längeren Aufenthalts bei der Meldebehörde offiziell als in der Einheit, die von numa bereitgestellt wird, lebend melden, haben die Verpflichtung, sich bei Abreise auch wieder bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Zuwiderhandlung und dadurch unter Umständen resultierende Mehrbelestung von numa durch behördliche Anfragen wird als Behinderung des Betriebsablaufes angesehen und hat eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 als Konsequenz. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7. Numa muss in unregelmäßigen Abständen eine routinemäßige Wartung aller Sachanlagen und Einheiten durchführen, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand sind und weiterhin optimal und sicher funktionieren. Dies gilt für alle materiellen Güter des Hotels, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen der elektrischen Anlagen, der Sanitäranlagen, der Heizungs- und Kühlsysteme, der Aufzüge und anderer Geräte in der Wohneinheit. Der Gast ist verpflichtet, dem von numa zu diesem Zweck beauftragten Dienstleister oder das Wartungsteam nach vorheriger Aufforderung Zutritt zu seiner Wohneinheit zu gewähren. Die Wartungsarbeiten werden in regelmäßigen Abständen geplant, wobei die Häufigkeit der Wartung von der Art des Objekts und seiner Nutzung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers und den besten Praktiken der Branche abhängt. Wird die in bestimmten Abständen vorgeschriebene Wartung vom Gast ohne einen zwingenden Grund verweigert, so hat der Gast eine Gebühr von 150,00 EUR an numa zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzes wegen erhöhter Wartungskosten und möglicher Einnahmeausfälle, die sich aus der Nichtvermietbarkeit der Einheit ergeben, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Datenschutzbestimmungen von numa sind zu finden unter https://www.numastays.com/de/privacy.