Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments bzw. Zimmern ("Einheit") zur Beherbergung, die zwischen der numa group GmbH bzw. ihrer jeweiligen inländischen Tochtergesellschaften ("numa") und einem Kunden ("Gast") (zusammen "Parteien“) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von numa ("Beherbergungsvertrag"), sofern die Parteien keine individuelle Vereinbarung getroffen haben.
Evenutell vorliegende AGB des Gastes werden nicht anerkannt und finden lediglich in den Fällen Anwendung, in denen dies vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Einheit die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
3. Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Einheit, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der überlassenen Einheit entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich numa anzuzeigen.
4. Die Einheit wird von numa regelmäßig gereinigt. Der Gast ist dazu verpflichtet, dem von numa hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zur Einheit zu gewähren. Wird die in bestimmten Zeitabständen obligatorische Reinigung von dem Gast verweigert, so hat der Gast eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 an numa zu entrichten. Eine Ablehnung besteht insbesondere dann, wenn trotz Absprache mit dem Gast der Zugang zu der Einheit für den beauftragten Dienstleister behindert oder verweigert wird. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Eine Videoüberwachung der von numa beauftragten Dienstleiter durch den Gast ist ausdrücklich verboten. Eine Zuwiderhandlung dagegen wird zusätzlich als Behinderung des Zugangs der Einheit für den beauftragten Dienstleister angesehen und hat somit eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 als Konsequenz. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Gäste, die sich aufgrund eines längeren Aufenthalts bei der Meldebehörde offiziell als in der Einheit, die von numa bereitgestellt wird, lebend melden, haben die Verpflichtung, sich bei Abreise auch wieder bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Zuwiderhandlung und dadurch unter Umständen resultierende Mehrbelestung von numa durch behördliche Anfragen wird als Behinderung des Betriebsablaufes angesehen und hat eine Gebühr in Höhe von EUR 150,00 als Konsequenz. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Datenschutzbestimmungen von numa sind zu finden unter https://www.numastays.com/de/privacy.